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Kehler Sozialpass

Kostenloser Bibliotheksausweis unter bestimmten Voraussetzungen

Millionen von Menschen in Deutschland leben in Armut, darunter auch ein hoher Anteil an Kindern. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch in sehr bescheidenem Rahmen, ist diesen Menschen kaum möglich. Ein Sozialpass bietet einen kleinen Ausweg aus dieser Situation. Auch Betroffene, welche nur sehr wenig Geld zur Verfügung haben, sollten die Möglichkeit haben, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, die ohnehin in starkem Maße von der Allgemeinheit getragen werden.

Den Kehler Sozialpass können Einwohner beantragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Kehl gemeldet sind, sowie deren Familienangehörige, sofern Sie folgende Bescheide vorlegen können:

 -Wohngeldbescheid
 -Bescheid über Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II (Arbeitslosengeld II)
 -Bescheid über Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
 -Jugendhilfebescheid
 -Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
 -Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 Als Familienangehörige gelten der im Haushalt lebende Ehegatte, der im Haushalt lebende nichteheliche Lebenspartner sowie alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Aufnahme in den Kehl-Pass als Familienangehöriger bis max. 25 Jahren möglich, wenn eine Bescheinigung einer allgemein bildenden Schule, einer berufsvorbereitenden Schule oder einer Hochschule vorgelegt wird.

Der Kehler Sozialpass gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum und ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, er ist nicht übertragbar. Bei einem Wegzug aus Kehl oder Wegfall der Voraussetzungen ist er beim Bürgerservice oder den Ortsverwaltungen abzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung wird er eingezogen, eine künftige Berechtigung ist dann ausgeschlossen.

Ausgestellt wird der Kehler Sozialpass im Bürgerservice der Stadt Kehl sowie bei allen Ortsverwaltungen auf Antrag. Der Antragsteller erhält eine Berechtigungskarte, welche die Familienangehörigen, die Gültigkeit sowie die ermäßigten Angebote enthält.


Eine Ermäßigung auf bereits ermäßigte Entgelte ist nicht möglich.
Ein Ermäßigungsanspruch besteht auch dann nicht wenn die Leistungen durch den Ortenaukreis oder Dritte finanziert werden.

 

Mit dem Kehler Sozialpass werden folgende Ermäßigungen gewährt:

 

1. Stadtbibliothek
- gebührenfreie Bibliothekskarte zur Ausleihe von Büchern und anderen Medien

 

2. Kulturelle Veranstaltungen der Stadt Kehl
- 50% Ermäßigung auf Einzelkarten und Abo-Preise

3. Freibäder, Hallenbad
-  Einzeleintrittskarte für  2,-- EUR anstatt 3,-- EUR
   bzw. 3 statt 5 Punkte bei der Punktekarte
-  Saisonkarten 30,-- EUR
   regulärer Preis:
   2 Erwachsene + 1 Kind       80,-- EUR
   1 Erwachsener + 1 Kind      50,-- EUR
   1 Erwachsener                    50,-- EUR 
4. Mittagstisch in Schulen und Kindertagesstätten
50 % des Preises für ein Mittagessen :
in Kindergärten    1,--  EUR anstatt  2,--  EUR
in Grundschule   1,25EUR anstatt   2,50 EUR
in weiterführenden Schulen 1,50 EUR anstatt  3,--  EUR

5. Kleiderkammer Deutsches Rotes Kreuz
- Berechtigung zum Bezug von Textilien aus der Kleiderkammer des DRK

6. Kehler Tafel
- Berechtigung zum Bezug von Lebensmitteln der Kehler Tafel

7. mehrtägige Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalte
Ermäßigung von 50% der Kosten mehrtägiger Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalte von Schulen in der Trägerschaft der Stadt Kehl
 jedoch max. 15,-- EUR pro Tag.

8. Ferienspass-Aktion
-Angebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien
- 50 %  Ermäßigung, 35,-- EUR anstatt 70,--

 

Die Richtlinien treten zum 01.01.2009 in Kraft.

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